Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Steuern, die Unternehmer in Usbekistan betreffen.
Unternehmenssteuern
Körperschaftsteuer (KSt)
- Residente Unternehmen zahlen die KSt auf ihr weltweites Einkommen, während Nicht-Residente (z.B. ausländische Rechtsträger mit einer Betriebsstätte in Usbekistan oder Einkommen aus Usbekistan, die nicht mit einer Betriebsstätte in Verbindung stehen) die KSt auf Einkommen aus Tätigkeiten/Quellen in Usbekistan zahlen.
- Die KSt wird auf den steuerpflichtigen Gewinn berechnet, der sich als Differenz zwischen dem Bruttoeinkommen und abzugsfähigen Aufwendungen abzüglich geltender Anreize gemäß dem Steuergesetz ergibt.
- Der allgemeine KSt -Satz beträgt 15%, allerdings gelten für bestimmte Branchen wie Banken, Hersteller von Zement (Klinker) und Polyethylen-Granulat, Mobilfunkanbieter und Märkte/Einkaufszentren ein Satz von 20%.
Vereinfachtes Steuersystem (Umsatzsteuer)
- Ein optionales vereinfachtes Steuersystem steht allen Rechtsträgern mit einem Jahresumsatz von weniger als 1 Milliarde UZS (~ 73’000 EUR per Kurs am 10.03.2024) und Einzelunternehmern mit einem Umsatz von 100 Millionen (~ 7’300 EUR per Kurs am 10.03.2024) bis 1 Milliarde UZS zur Verfügung. Unter diesem Regime ersetzt die Umsatzsteuer die CIT und die Mehrwertsteuer.
- Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 4%, kann jedoch je nach Art des Unternehmens und der erbrachten Dienstleistungen von 1 bis 25% variieren.
Mehrwertsteuer (MwSt)
- Rechtsträger unterliegen der Mehrwertsteuer, die auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen angewendet wird. Der steuerpflichtige Umsatz beträgt 12%.
- Die Melde- und Steuerzahlungsfristen erfolgen monatlich.
Sozialsteuer (ST)
- Arbeitgeber unterliegen der ST, die auf die gesamten Lohnkosten für lokale und ausländische Mitarbeiter erhoben wird. Der Satz beträgt 12% für alle Arten von Unternehmen.
- Neben der ST sind Arbeitgeber für die Einbehaltung der Einkommensteuer und der Beiträge zur Rentenkasse von den Gehältern verantwortlich.
Einkommensermittlung und Kapitalerträge
Kapitalgewinne
- Ein Kapitalgewinn ist im Wesentlichen die Differenz zwischen dem Verkaufspreis oder dem realisierten Betrag für ein Betriebsvermögen und seinem Anschaffungspreis, reduziert um die Nebenkosten des Verkaufs und des Erwerbs sowie Abschreibungskosten.
- Nicht-Residente Unternehmen unterliegen einem Quellensteuersatz von 20% für Kapitalgewinne.
Dividendeneinkommen
- Dividenden, die von einer inländischen Tochtergesellschaft an nicht-ansässige Unternehmen gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 10%. Für ansässige Unternehmen beträgt die Quellensteuer 5%.
- Zinsen, die an Nicht-Ansässige gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 10%.
Diese Steuerzusammenfassung bietet einen Einblick in die wichtigsten Steuern für Unternehmer in Usbekistan. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bestimmungen des Steuergesetzes zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Steuerart |
Satz |
Körperschaftsteuer |
15% (Allgemein)
20% (Bestimmte Branchen) |
Umsatzsteuer |
4% (Allgemein)
1-25% (Je nach Art des Unternehmens) |
Mehrwertsteuer |
15% |
Sozialsteuer |
12% (Allgemein) |
Diese Tabelle bietet einen schnellen Überblick über die wichtigsten Steuersätze für Unternehmer in Usbekistan.